PRAE Neu

Seit Jänner 2023 gelten neue Bestimmungen zur Abrechnung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Mit 1.1.2023 werden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.

 

Untenstehend finden Sie alle wichtigen Formulare:

 

NEUES Formular PRAE

Leitfaden PRAE NEU 2023

Formular L16

Formular L19

Übersicht Auszahlungen

Powerpoint Präsentation Webinar

 

Vielen Dank an dieser Stelle an Mag. Michael Fischer, Mag. Gerald Esterer und Dr. Christoph Hofer von Deloitte Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH für die Unterstützung und Expertise!

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