Willkommen im Club

In Österreich sind 376.000 Kinder und Jugendliche armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, so Zahlen der Statistik Austria. Um ihnen den Zugang zu Bewegung und Sport im Verein zu erleichtern bzw. ihren Verbleib im Sportverein abzusichern, hat das Sportministerium in Kooperation mit den Bundes-Sportdachverbänden ASVÖ und SPORTUNION das Sport- und Förderprogramm „Willkommen im Club“ gestartet, das seit September 2024 läuft. „Willkommen im Club“ übernimmt 75 % des Mitgliedsbeitrages für nachweislich ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Jahr. Auch die Teilnahme an Trainingslagern wird einmal jährlich mit 150 Euro gefördert.

„Willkommen im Club“ - auf einen Blick

Ziel des Förderprogrammes: ökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Sport und Bewegung im Verein zu ermöglichen bzw. ihren Verbleib im Verein abzusichern 

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren

Pilotregionen: Steiermark, Kärnten, Salzburg

Teilnehmer: Vereine des ASVÖ und der SPORTUNION

Fördergeber: Sportministerium, ASVÖ, SPORTUNION

Fördersumme von September 2024 bis August 2025: 715.000 Euro

Fördergegenstand: Ein Zuschuss zu mindestens halbjährigen Vereinsmitgliedschaften in Höhe von 75 % des Mitgliedsbeitrages bzw. maximal 150 Euro für Jahresmitgliedschaften (bzw. 75 Euro für Semester- bzw. Halbjahres-Mitgliedschaften) plus einmal jährlich ein Zuschuss zur Teilnahme an einem Trainingslager in Höhe von maximal 150 Euro. Die verbleibenden 25 % des Mitgliedsbeitrages sind vom jeweiligen Verein bis zu einer Jahresbeitragshöhe von 200 Euro zu erlassen.

Förderwürdigkeit liegt vor, wenn Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtigte ein bestimmtes Kriterium erfüllen (z.B. Bezieher:in eines BMF-Zuschusses wie etwa Mindestsicherung oder Notstandshilfe; Inhaber:in einer „Sozialkarte“ etc.)

Was bedeutet das für die Vereine?
ASVÖ Salzburg Verein können Anträge stellen für Kinder und Jugendliche, die die angegebenen Kriterien erfüllen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge können ausschließlich über das digitale Online-Fördermanagementsystem der BSG (https://wic.bundes-sport-gmbh.at/#/) gestellt werden.

Was benötigt die Vereine dazu?

  • Identifikationsdaten des Vereins
  • Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Beantragte Förderhöhe und zugehörige Berechnungen
  • Detaillierte Daten pro gefördertem Mitglied und Trainingslager

Weitere Infos unter: willkommen-im-club.at

Ansprechperson ASVÖ
Karina Allabauer
Dommayergasse 8, 1130 Wien
Tel: +43 1 877 38 200 16
Mobil: +43 / 664 53 90 034
Fax: +43 1 877 38 20 22
E-Mail: karina.allabauer@asvoe.at

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