Mit 1.1.2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden sind die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Untenstehend finden Sie alle wichtigen Formulare:
NEU: Meldung PRAE 2024 (Folien zum Infoabend am 18.1.2024)
Powerpoint Präsentation Webinar
Vielen Dank an dieser Stelle an Mag. Michael Fischer, Mag. Gerald Esterer und Dr. Christoph Hofer von Deloitte Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH für die Unterstützung und Expertise!