2024 startete das neue Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus, bei dem insbesondere gemeinnützige Sportvereine, Sportverbände und Sportstättenbetreiber anspruchsberechtigt sind. Mit Ende des Jahres läuft diese Förderung aus, daher noch schnell einreichen!
Die Deadlines zur Einreichung bzw. für den Projektabschluss sind wie folgt:
- Bis zum 31.12.2025 können Anträge im Onlineportal der KPC gestellt werden.
- Bis zum 30.06.2026 müssen die Anträge vollständig sein.
- Bis zum 31.12.2026 müssen die Projekte fertig umgesetzt sein.
Wichtige Hinweise:
- Schon beim Antrag im Onlineportal sollten die Unterlagen möglichst vollständig sein.
- Für eine Zusage ist es förderlich, dem Antrag einen Projektzeitplan beizulegen (Achtung: spätester möglicher Projektabschluss: 31.12.2026.)
- Bei Umrüstungen von Flutlichtanlagen auf LED unbedingt die Einhaltung der ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ bestätigen lassen.
Vergleichbare KPC-Förderprogramme bei denen Sportstättenbetreiber:innen auch 2026 beantragen können:
- Umfassende thermische Sanierungen können im Förderprogramm „Thermische Gebäudesanierung für Betriebe“ eingereicht werden: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/SUN_Betriebe/UFI_Standardfall_Infoblatt_GEBSAN.pdf. Die Förderpauschalen sind geringer als aktuell bei den „Energieeffizienten Sportstätten“, aber Vereine können hier ebenfalls bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
- Der Heizungstausch von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen kann im Förderprogramm: „Erneuerbare Wärmeerzeuger < 100 kW“ eingereicht werden: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Raus_aus_Oel_Erneuerbare_Waermeerzeugung_100_kW/UFI_Infoblatt_WAERMERZEUGER_PAU.pdf. Die Förderpauschalen sind geringer als aktuell bei den „Energieeffizienten Sportstätten“, aber Vereine können hier ebenfalls bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, zudem wird die Förderung NACH der Umsetzung der Maßnahmen beantragt.
- Für das Energiesparmaßnehmen, wie die Umstellung auf LED und für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung wird es keine adäquaten Ersatzprogramme geben. Der Förderschwerpunkt „Energiesparmaßnahmen“ wird umgestaltet und Förderungen auf Basis eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens vergeben. Vereine können bei diesem einreichen. Aufgrund der hohen Voraussetzungen z.B.: mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergieeinsparungen pro Jahr wird diese für die meisten Sportstätten aber eher uninteressant sein.
- LED-(Flutlicht) Umrüstungen sollten daher jetzt noch geplant und bei den „Energieeffizienten Sportstätten“ beantragt werden, um noch Fördergeld aus dem Energieeffizienz-Förderprogramm zu bekommen.
Den gesamten Leitfaden sowie best practice Beispiele gibt es unter: www.wirstaerkenvereine.at/nachhaltigkeit/klimafit/
