Das Steuern- und Abgabenrecht in Österreich verlangt auch von Sportvereinen eine ordnungsgemäße Buchhaltung und die Einhaltung von abgabenrechtlichen Vorgaben. Es verlangt unternehmerische Kenntnisse, um die Richtlinien, die der Gesetzgeber den Vereinen vorgibt, eingehalten werden können.
Damit Sie sich mit ihrem Verein auf den Sport konzentrieren können, helfen wir Ihnen bei steuer- und abgabenrechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei Buchhaltungs- und Steuerfragen:
Behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen: Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Buchhaltung, erkären Ihnen die Einnahmen- und Ausgabenrechnung und zeigen Ihnen bei Bedarf die Vorteile der doppelten Buchführung.
Wir helfen Ihnen bei der steuerlichen Behandlung, wenn Sie als Verein gewerblich tätig werden, weisen Sie auf Ausnahmen für Vereine hin.
Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Beurteilung, ob Ihr Verein bei seinen Tätigkeiten der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht unterliegt, oder welche Ausnahmen er gegebenenfalls in Anspruch nehmen kann.
Sind Sie als Verein Empfänger von Sponsoring-Einnahmen, unterliegen Sie möglicherweise der Werbeabgabe. Wie Sie diese Abgaben abführen und welche Ausnahmen es dabei gibt, erklären wir ihnen gerne.
Werden Trainer- und Übungsleiter entlohnt, sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Gleiches gilt für Fahrtkostenentschädigungen. Wir beraten Sie bei Angestelltenverhältnissen, Dienstverträgen, aber ebenso bei pauschalen Reisekostenaufwandsentschädigungen (PRAES), der Behandlung von Honoraren oder Letztempfängerlisten.
Größere Vereinsaktivitäten können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Dies hat steuerliche Auswirkungen. Wo die Grenzen liegen, wie bei einem Auslösen der Körperschafts- und Umsatzsteuer vorzugehen ist , darüber geben wir unseren Vereinen gerne Auskunft.