Startförderung
Startförderung
Jeder Anfang ist schwer, daher möchten wir neuen Vereinen die ersten Schritte erleichtern.
Der ASVÖ-Salzburg gewährt daher die Zusage einer Startförderung, welche im Zuge der Aufnahme beim ASVÖ-Salzburg erfolgt.
Diese Förderung umfasst die fünf Förderbereiche des Bundesvereinszuschusses lt. Bundes-Sportförderungsgesetz 2017:
1. Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen
3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
4. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
5. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten