FÖRDERUNGEN des ASVÖ-Salzburg

Förderung von Material-, Ausstattungs- & Trainingsmaßnahmen

Die Förderung von Material,- Ausstattungs- & Trainingsmaßnahmen kann für den laufenden Sportbetrieb zweimal jährlich beantragt werden. Pro Termin kann nur 1 Antrag gestellt werden.

Diese Förderung umfasst die fünf Förderbereiche des Bundesvereinszuschusses lt. Bundes-Sportförderungsgesetz 2017:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
  4. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
  5. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

Für die Einreichungsfrist gibt es 2 Termine:

  1. Termin: 15. März
  2. Termin: 30. September

Die Abrechnungsfrist und somit die Einreichung der Belege ist mit dem 15. November festgelegt.

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