FÖRDERUNGEN des ASVÖ-Salzburg
Förderung von Material-, Ausstattungs- & Trainingsmaßnahmen
Die Förderung von Material,- Ausstattungs- & Trainingsmaßnahmen kann für den laufenden Sportbetrieb zweimal jährlich beantragt werden. Pro Termin kann nur 1 Antrag gestellt werden.
Diese Förderung umfasst die fünf Förderbereiche des Bundesvereinszuschusses lt. Bundes-Sportförderungsgesetz 2017:
- Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Für die Einreichungsfrist gibt es 2 Termine:
- Termin: 15. März
- Termin: 30. September
Die Abrechnungsfrist und somit die Einreichung der Belege ist mit dem 15. November festgelegt.