Verlängerung der Funktionsperioden bis 30.Juni 2022

03.01.2022

Möglichkeit der Verlängerung der Funktionsperioden von Vereinen 

Die Servicestelle Ehrenamt teilte mit, dass die Bestimmung zur Möglichkeit der Verlängerung der Funktionsperioden von Vereinen (§ 2 Abs. 3a Gesellschaftsrechtliches Covid-19-Gesetz) bis 30.Juni 2022 ausgedehnt wird. Damit wird den Vereinen in der aktuell angespannten Pandemiesituation die Last des drohenden Funktionsverlustes ab 31.12.2021 genommen.

Um Ihre Funktionsperioden bis 30. Juni 2022 erneut verlängern zu lassen, bitten wir euch das nachstehende  Formular zur Verlängerung der Funktionsperioden auszufüllen und elektronisch an die Vereinsbehörde zu übermitteln. Für Vereine in der Stadt Salzburg ist dies die Landespolizeidirektion und für Vereine in den Bezirken, die jeweilige vereinssitzzuständige Bezirkshauptmannschaft.

Ausstehende Wahlen können bei erfolgter Verlängerung der Funktionsperioden dann bis 30. Juni 2022 verschoben werden. Im Hinblick auf die letzte Aussendung der Servicestelle Ehrenamt vom 25.11.2021 betreffend den drohenden Verlust der rechtlichen Handlungsfähigkeit der Vereinsorgane bei Ausbleiben statutenmäßig vorgesehener Wahlen, bitten ich euch, die Notwendigkeit der Wahlen die nächsten Monate im Hinterkopf zu behalten und empfehlen eine Abhaltung sobald sich die pandemische Lage wieder etwas entspannt hat, beispielsweise im Frühjahr. 

Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode (pdf)

Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode (word)

 

 

 

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