Neue Verordnungen im Sportbereich

21.09.2020

Trotz neuer Verordnung - Lösung für eine weitere Durchführbarkeit von Sportkursen in Vereinen!

Sport Austria hat die Richtlinien für Sportvereine zusammengefasst:

Die am Freitag (20.09.2020) veröffentlichte neue Verordnung des Gesundheitsministeriums hat im organisierten österreichischen Sport für Irritation gesorgt, nun wurde eine Lösung gefunden. Vor allem die Regelung, wonach in Einzelsportarten nur noch maximal 10 Personen indoor an Veranstaltungen/Kursen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) teilnehmen können, hätte ohne Klarstellung des Ministeriums den Breiten-, Fit- und Gesundheitssportbereich stark eingeschränkt. Inzwischen konnte Übereinkunft erzielt werden, wie der Verordnungstext für den Sportbereich konkret zu verstehen ist: In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung der Gruppen ausgeschlossen werden kann. Bei anderer Auslegung des Verordnungstextes hätten ab Montag viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht mehr an Kursen teilnehmen
können.

Sport-Austria-Präsident Hans Niessl: "Ich bin froh, dass ein praktikabler Weg gefunden worden ist. Ohne Klarstellung hätten unsere 15.000 Sportvereine ab Montag Tausende Bewegungswillige nicht mehr betreuen können. Gerade in Zeiten der Coronakrise, in der das Immunsystem über Sport und Bewegung auch laut WHO und IOC gestärkt werden soll, wäre das fatal gewesen. Für die Zukunft ist zu hoffen, dass der organisierte Sport - nach der katholischen Kirche und der Arbeiterkammer mit 2,1 Millionen Mitgliedern die drittgrößte Organisation des Landes - auch dann maßgeblich in die Abstimmung von den
Sport betreffenden Verordnungen eingebunden wird, wenn es schnell gehen muss. Das würde Aufregung auf beiden Seiten ersparen und vor allem dem Sinn der Sache, dem erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus, dienlich sein. Natürlich müssen Ministerien in der Coronakrise oft schnell reagieren, ich kann aber versichern, dass auch wir unsere Expertise rasch einbringen und schnell Ergebnisse liefern können."

Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die pfür die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

Weiters sieht die neue Verordnung vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend ist.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Fragen & Antworten finden Sie auf unserer Website: https://www.sportaustria.at/corona

Quelle: Sport Austria https://www.sportaustria.at/de/ueber-uns/sport-austria/presse/pressemeldungen/sport-austria-loesung-mit-gesundheitsministerium-gefunden-niessl-praktikabler-weg/

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