Neue Verordnung Land Salzburg gültig von 17.10.-1.11.20

16.10.2020

Aufgrund der geänderten Ampelstellung des Landes Salzburgs (rot/orange), wurde eine neue Verordnung herausgegeben. 

Die neue Verordnung tritt mit 17. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis 1. November 2020.

Hier gehts zur gesamten Verordnung

 

Demnach gilt:

·       Veranstaltungen sind im Tennengau bis 26. Oktober verboten. Ausgenommen davon sind Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017

·       Veranstaltungen und Trainings sind in allen anderen Bezirken (bis auf Tennengau) erlaubt. Es gelten jedoch folgende verpflichtende Maßnahmen:

-          fix zugewiesene Sitzplätze

-          Verabreichung von Getränken und Speisen verboten

Die Regelungen des Bundes (Mund-, Nasenschutz beim Betreten, 1m-Abstand, etc.) gelten ohnehin noch.

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