Neue Verordnung Land Salzburg gültig von 17.10.-1.11.20
16.10.2020
Die neue Verordnung tritt mit 17. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis 1. November 2020.
Hier gehts zur gesamten Verordnung
Demnach gilt:
· Veranstaltungen sind im Tennengau bis 26. Oktober verboten. Ausgenommen davon sind Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017
· Veranstaltungen und Trainings sind in allen anderen Bezirken (bis auf Tennengau) erlaubt. Es gelten jedoch folgende verpflichtende Maßnahmen:
- fix zugewiesene Sitzplätze
- Verabreichung von Getränken und Speisen verboten
Die Regelungen des Bundes (Mund-, Nasenschutz beim Betreten, 1m-Abstand, etc.) gelten ohnehin noch.