Neue Verordnung ab 19. Mai 2021
12.05.2021
Sport indoor:
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine).
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
- Die Sportler müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
- Pro Person müssen 20m² Fläche zur Verfügung stehen.
- Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt.
Sport outdoor:
- Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
Sport generell:
- Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen.
- Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
- Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
- Breitensport in sportartüblicher Gruppengröße im öffentlichen Raum maximal aber 10 Personen.
Veranstaltungen:
- Es herrscht durchgängig FFP2-Maskenpflicht.
- Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
- Die Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
- Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
- Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
- Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50% ausgelastet werden.
- An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
- Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
- Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
- Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen.
- Sperrstunde ist um 22.00 Uhr
Gültigkeit von Zutrittstests:
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
- Antigentest: 48h
- PCR-Test: 72h
- Genesene Personen: 6 Monate bis nach der Krankheit
- Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung und für max. 3 Monate sowie 9 Monate nach der Zweitimpfung
Die gesamte Verordnung findet ihr hier zu lesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html