Neue Verordnung 23.10.20

25.10.2020

Für die Bezirke Flachgau, Tennengau, Pinzgau und Pongau gelten weitere Maßnahmen

Für die Bezirke Tennengau, Flachgau, Pongau und Pinzgau gilt:

- Veranstaltungsverbot; Gruppentrainings und Wettkämpfe sind untersagt.

- Ausnahme für Profisport: Sportveranstaltungen, wenn sie im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Wettbewerbes oder als Vorbereitung dazu stattfinden

  •  im Freien mit bis zu 1.500 Personen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für die Zuschauer
  • in geschlossenen Räumen ohne Zuschauer

 

Für die Bezirke Lungau und Stadt Salzburg sind grundsätzlich nach wie vor Trainings und Wettkämpfe erlaubt. Für die Zuschauer gelten jedoch in diesen beiden Bezirken fix zugewiesene Sitzplätze und ein Verbot der Verabreichung von Speisen und Getränken.

Die gesamte Verordnung gibts hier: Verordnung ab 23.10.20

 

 

 

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