Neue Verordnung - 17.12.20
17.12.2020
Im Sportbereich gibt es hinsichtlich der neuen Verordnung, geltend seit 17.12.20, lediglich zwei Änderungen:
- Die Pflicht zur Testung nach dieser Verordnung gilt nicht für Personen, die in den letzten 3 Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.
- ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen öffnen. In allen Warte- und Einstiegsbereichen (indoor & outdoor) und allen geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soweit möglich ein Abstand von 1m einzuhalten!