Leitfaden PRAE
19.01.2024
Mit 1.1.2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden sind die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Untenstehend finden Sie alle wichtigen Formulare:
Powerpoint Präsentation Webinar
Vielen Dank an dieser Stelle an Mag. Michael Fischer, Mag. Gerald Esterer und Dr. Christoph Hofer von Deloitte Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH für die Unterstützung und Expertise!