Handlungsempfehlung für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

03.06.2020

Die neue Verordnung der Bundesregierung bringt weitere Lockerungen im Sport

Die Sport- und Bewegungsangebote unserer Verbände und Vereine sind gekennzeichnet durch soziale Begegnungen. Auf der einen Seite bringen Sport und Bewegung enorm positive Effekte für das Wohlbefinden und die Gesundheit mit sich. Auf der anderen Seite finden sportliche Betätigungen oftmals in einem sozialen Kontext statt, der ein gewisses Infektionsrisiko in sich birgt. Nach wie vor sind wir aufgefordert, aus Solidarität zu den gefährdeten Gruppen, die sozialen Kontakte auf das minimal Nötigste zu reduzieren und durch Verhaltensänderungen das Infektionsrisiko zu minimieren.

  •  Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen seit 29. Mai unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Dieser Abstand sollte nur für Ausnahmesituationen kurzfristig unterschritten werden, sodass z.B. auch das Tennis-Doppel, Faustball oder Segeln in bestimmten Bootsklassen möglich ist. Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung nicht notwendig.
  • Weiters kann der Abstand von einem Meter von BetreuerInnen und TrainerInnen ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei empfehlen wir aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Bei Veranstaltungen dürfen bis 30. Juni maximal 100 TeilnehmerInnen, ausgenommen jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, mitwirken. Die diesbezüglichen Regeln der COVID-19_Lockerungsverordnung sind zu beachten.
  • Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe seit 15. Mai wieder geöffnet sein. Für Kantinen gelten dieselben Bestimmung, wie für das Gastgewerbe. Ungeachtet der Benennung (Vereinsheim, Clubraum, Buffet), wird als Kantine ein Ort bezeichnet, an dem Getränke oder Speisen ausgegeben werden. Diese finden Sie in der COVID-19_Lockerungsverordnung.

Weitere Informationen und Antworten auf allfällige Fragen finden Sie hier.

shithd.compornjav.orggame-porn.orgpornjoy.org
shithd.com
bdsm-slave.org
pornjav.org
bdsmplatform.com