Energiekostenzuschuss für Vereine
27.02.2023
Nicht nur Privatpersonen sondern auch Vereine kämpfen zunehmend mit den steigenden Energiekosten. Mittlerweile gibt es daher die Möglichkeit, einen Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen zu beantragen. Demnach erhalten die Betreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets wobei sich die Förderung in 3 Phasen gliedert:
Phase Förderperiode Antragsfrist
Phase 1 01.07.2022 bis 31.12.2022 10.02.2023 bis 10.03.2023
Phase 2 01.01.2023 bis 30.06.2023 01.07.2023 bis 08.09.2023
Phase 3 01.07.2023 bis 31.12.2023 01.01.2024 bis 08.03.2024
Alle weiteren Infos findet ihr hier: Energiekostenausgleich : Sport Austria