Energiekostenzuschuss für Vereine

27.02.2023

Alle gemeinnützigen Vereine können einen Antrag auf Energiekostenausgleich stellen.

Nicht nur Privatpersonen sondern auch Vereine kämpfen zunehmend mit den steigenden Energiekosten. Mittlerweile gibt es daher die Möglichkeit, einen Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen zu beantragen.  Demnach erhalten die Betreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets wobei sich die Förderung in 3 Phasen gliedert: 

Phase Förderperiode Antragsfrist

Phase 1 01.07.2022 bis 31.12.2022 10.02.2023 bis 10.03.2023

Phase 2 01.01.2023 bis 30.06.2023 01.07.2023 bis 08.09.2023

Phase 3 01.07.2023 bis 31.12.2023 01.01.2024 bis 08.03.2024

Alle weiteren Infos findet ihr hier: Energiekostenausgleich : Sport Austria

Förderprogramm

FAQ

 

 

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