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Tel. 0662 / 22 17 880
Fax: 0662 / 459 270
Email: office.salzburg@prosports.at
www.prosports.at

 

 

Home Service Abrechnungsrichtlinien

Hinweise zur Abrechnung von Subventionen

  1. Grundsätzlich können nur Originalrechnungen und Originalbelege  anerkannt werden.
  2. Die Rechnungen (ausgenommen Sportstättenbau) dürfen nicht älter als der 1.10. des Vorjahres sein.
  3. Die Rechnungen müssen auf den Verein oder den ASVÖ ausgestellt  sein. Rechnungen, die auf Personen ausgestellt sind, können nicht anerkannt werden.
  4. Der Kaufgegenstand bzw. Rechnungsgrund  muß auf der Rechnung  erkenntlich sein. (Kein  Nummerncode, schriftliche Erläuterung auf  der Rechnung ist notwendig, kann auch handschriftlich erfolgen). Bei Sammelrechnungen bitte Detailierung.
  5. Die Rechnung muß mit dem Vereinsstempel und Unterschrift des  Vereins versehen sein.
  6. Zur Abrechnung von Lehrgängen und Veranstaltungen bitte nur die  neuesten Totoformulare, Letztempfänger- und Teilnehmerlisten verwenden.
    Diese können im Sekretariat angefordert werden.Quartier- und Verpflegungsrechnungen sind ebenfalls im Original (siehe  Pkt. 1 - 5) vorzulegen. Alkoholische Getränke auf Verpflegungsrechnungen können nicht anerkannt werden.


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