Hinweise zur Abrechnung von Subventionen
- Grundsätzlich können nur Originalrechnungen und Originalbelege anerkannt werden.
- Die Rechnungen (ausgenommen Sportstättenbau) dürfen nicht älter als der 1.10. des Vorjahres sein.
- Die Rechnungen müssen auf den Verein oder den ASVÖ ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Personen ausgestellt sind, können nicht anerkannt werden.
- Der Kaufgegenstand bzw. Rechnungsgrund muß auf der Rechnung erkenntlich sein. (Kein Nummerncode, schriftliche Erläuterung auf der Rechnung ist notwendig, kann auch handschriftlich erfolgen). Bei Sammelrechnungen bitte Detailierung.
- Die Rechnung muß mit dem Vereinsstempel und Unterschrift des Vereins versehen sein.
- Zur Abrechnung von Lehrgängen und Veranstaltungen bitte nur die neuesten Totoformulare, Letztempfänger- und Teilnehmerlisten verwenden.
Diese können im Sekretariat angefordert werden.Quartier- und Verpflegungsrechnungen sind ebenfalls im Original (siehe Pkt. 1 - 5) vorzulegen. Alkoholische Getränke auf Verpflegungsrechnungen können nicht anerkannt werden.

